Erklärung zur Zugänglichkeit

Stephan Markgraf, hat sich verpflichtet, seine Website für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website stephanmarkgraf.com mit Ausnahme von eingebetteten Inhalten aus anderen Bereichen.

Status der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018 der spanischen Gesetzgebung, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.

Inhalt nicht zugänglich

Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:.

  • Nichteinhaltung der Vorschriften:
    Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
  • Unverhältnismäßige Belastung:
    Nicht anwendbar.
  • Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich des geltenden spanischen Rechts:
    Es kann sein, dass Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
    Inhalte von Dritten, die nicht von diesem Referat entwickelt wurden oder unter dessen Kontrolle stehen, wie z. B. Office-Dateien von verschiedenen Agenturen, müssen möglicherweise auf dieser Website veröffentlicht werden.

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit gemäß der spanischen Gesetzgebung [Artikel 10.2.a der RD 1112/2018] machen, wie z. B.:

  • Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Website.
  • Vermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten.
  • Formulieren Sie jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website über das folgende Kontaktformular oder durch Anrufen +34 652 49 72 78 von 9 bis 14 Uhr von Montag bis Freitag.

Sie können auch einreichen:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der RD 1112/2018 nach spanischem Recht.
  • Ein Antrag auf zugängliche Informationen, der sich auf Inhalte bezieht, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3 Absatz 4 ausgenommen sind oder von der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit befreit sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Der Antrag auf Zugang zu Informationen muss den Sachverhalt, die Gründe und das Ersuchen klar darlegen, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.

Bewerbungsverfahren

Wird ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt, ist die betroffene Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden oder entspricht die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen, kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn die Frist von zwanzig Arbeitstagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.

Die Beschwerde kann über die allgemeine InstanzInstanz eingereicht werden der Sede electrónica del Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital de España, sowie die anderen Optionen, die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren für öffentliche Verwaltungen festgelegt sind..

Die Beschwerden werden von der Untergeneraldirektion für die Inspektion von Dienstleistungen des spanischen Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation entgegengenommen und bearbeitet.

Optionaler Inhalt

Diese Website erfüllt die Anforderungen der UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der RD 1112/2018. Gemäß der spanischen Gesetzgebung.

Die Website ist optimiert für Microsoft Internet Explorer 8.0 oder höher und die neuesten Versionen von FireFox, Safari, Opera und Google Chrome. Die empfohlene Mindestauflösung beträgt 1280x1024.

Die Website ist für Responsive Viewing konzipiert, d. h. sie wird auf Tablets und mobilen Geräten optimal angezeigt. Auf diesen Geräten ist sie für die Anzeige auf den neuesten Versionen von Chrome für Mobiltelefone, Firefox für Mobiltelefone, Safari für Mobiltelefone, Opera Mini und dem nativen Browser von Android optimiert.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am 21/02/2025.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbstbewertung, die von der Agentur selbst durchgeführt wurde.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 21/02/2025.

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